Interessen-

     Gemeinschaft

Motorrad

                                                           

   

§ 1

 

Name und Zweck der Gemeinschaft

 

Die Gemeinschaft trägt den Namen Interessengemeinschaft Motorrad.

Die IGM ist ein Zusammenschluss von Motorradfahrern, die kein Rockerimage pflegen wollen.

Sinn der Gemeinschaft ist es,  Motorradtouren zu unternehmen und den freundschaftlichen Charakter der früheren DG -D - PR5  fortzuführen.

 

§ 2

 

Mitgliedschaft

 

Die Zahl der Mitglieder wird zunächst auf fünfzehn begrenzt.

Mitglied kann werden, der Angehöriger der Polizei  und im Besitz eines Motorrades mit einer Leistung nicht unter 27 PS ist oder die Patenschaft (Mitfahrmöglichkeit) eines Mitgliedes erwirbt.

Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich gestellt werden. Mit diesem Antrag erkennt der Bewerber die Satzung der IGM an.

Der Bewerber erwirbt nach Eingang seines Antrages die Mitgliedschaft auf Probe. Über die endgültige Aufnahme in die IGM entscheiden die Mitglieder mit  2/3 Mehrheit.

§3

 

Mitgliedsbeiträge

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 72,--€, zahlbar jährlich im Voraus.

Bei Eintritt in die IGM  ist der Jahresbeitrag des laufenden Jahres zu entrichten.

 

§4

 

Austritte und Ausschlüsse

 

Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Ein Mitglied kann ohne Bekanntgabe von Gründen durch 2/3 Mehrheitsbeschluss von der IGM ausgeschlossen werden.

Die Nichtzahlung der Beiträge führt zum sofortigen Ausschluss.

 

 

 

§5

 

Der Vorstand

 

Der Vorstand wird von den Mitgliedern für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem

1. Vorsitzenden = stellvertr. Kassenwart

2. Vorsitzenden = Kassenwart

     und einem Beisitzer.

Der Vorstand führt die Geschäfte der IGM und informiert die Mitglieder in angemessener Form über die Vereinsangelegenheiten

 

§6

 

Rechnungswesen/Geschäftsführung

 

Der 1. und der 2. Vorsitzende sind für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich. Über alle Ein- und Ausgaben ist Buch zu führen.

Nach Abschluss des Geschäftsjahres findet eine Kassenprüfung statt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§7

 

Mitgliederversammlung

 

Nach Abschluss des Geschäftsjahres findet eine Mitgliederversammlung statt, in der

            alle zwei Jahre der Vorstand und jährlich der Kassenprüfer neu gewählt wird,

           über die Änderung der Satzung entschieden wird,

            über die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden wird,

            die von den Mitgliedern eingebrachten Tagesordnungspunkte abgehandelt werden   und

            über die Durchführung der kommenden Unternehmungen entschieden wird.

 

Die Aufnahme und der Ausschluss eines Mitgliedes sowie eine Satzungsänderung werden mit 2/3 Mehrheit, alle anderen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit entschieden.

 

§8

 

Unternehmungen

Es wird jährlich ein Motorradausflug stattfinden, der sich über mehrere Tage erstreckt.

Dieser wird wie andere, darüber hinaus gehende Aktivitäten auch, teilweise aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge.

 

Wiesbaden, den 16.03.2000              

geändert am: 01.05.09

 

Peter Klüh                                           Rainer Hertling

(1. Vorsitzender)                                           (2. Vorsitzender)